Tribune franco-allemande des Parcs, Jardins et Monuments Historiques – Deutsch-Französisches Park-, Garten- und DenkmalMagazin

Denkmalschutz im Landkreis Leipzig, Sachsen – ein Gespräch mit Kerstin Engert (II)

MoNo sprach mit Kerstin Engert, leitende Sachbearbeiterin in der Unteren Denkmalschutzbehörde, Landkreis Leipzig. Zur Zeit arbeiten hier fünf feste Mitarbeiter, davon vier für den Denkmalschutz und einer für die Förderung und die Steuerbescheinigung. Derzeit gibt es einen zusätzlichen Mitarbeiter zur Benachrichtigung aller Denkmaleigentümer nach erfolgter Listenrevision. Die Region ist mit 5740 geschützten Denkmälern besonders reich gesegnet. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Länderhoheit, d.h. liegen in der Hand und damit in den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer und ihrer Bestimmungen. Ansprechpartner ist zunächst immer die Untere Denkmalbehörde.

 MoNo: Und die Gemeinden, wie stehen sie dazu, wenn ein neuer Eigentümer nicht saniert?

K.E.: Die Gemeinden machen insbesondere bei ehemaligen ruinösen Rittergutsanlagen und Schlössern Druck, weil sie diese als Schandfleck ihrer Gemeinde betrachten, weil eben ruinös. Sie hätten das Land lieber für eine Eigenheimsiedlung, was man zwar verstehen kann, aber leider nicht weit gedacht ist. Denn die Geschichte der Ortschaften ist unmittelbar mit ihren historischen Gebäuden verbunden. Sind diese nicht mehr da, geht auch die Identität und Verbundenheit mit der Heimat verloren.

MoNo: Haben Sie ein Beispiel?

K.E.: Da kann ich auch aus ganz persönlichen Erfahrungen sprechen. Letztes Jahr war ich in Meiningen, meinem Geburtsort, mal wieder zu dem Wohnhaus meiner Großeltern gelaufen. In Sachsen definitiv mit Denkmalcharakter. Als ich davor stand war ich zu Tode betrübt. Bis auf das Erdgeschoss war das Gebäude abgebrochen und modern neu aufgebaut worden. Da hat es mir auch nicht geholfen, dass mir die neuen Besitzer versichert haben, dass das Treppenhaus und der Fliesenbelag sowie der Gewölbekeller erhalten worden sind.

Touristisch gesehen, wird nur eine einzige Kirche im Dorf die wenigsten Touristen anlocken. Damit wird auch ein Teil der Infrastruktur, wie Gasthöfe und Einkaufsmöglichkeiten etc. überflüssig. Denn nur an den eigenen Einwohnern verdienen sie nicht genug. Ich bin froh, dass ich in meinem Wohnort (ca. 300 Einwohner) noch einen Gasthof, sogar mit Veranstaltungsscheune und Hotelzimmern habe, wo man so manch Feierlichkeit in größerem Rahmen unkompliziert abhalten kann.

MoNo: Wirbt die Denkmalbehörde für deren Verkauf?

K.E.: Nein, wenn sie Werbung im klassischen Sinne von Veröffentlichung meinen. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Aber wir erfassen Denkmalobjekte, die zum Verkauf stehen und geben die Kontaktdaten des Eigentümers, sein Einverständnis vorausgesetzt, an interessierte Käufer weiter.

MoNo: Wie geht man als Denkmalschutzbehörde mit dem Denkmalschutz um, wenn ein Besitzer nicht fachgerecht restauriert, wurden doch zu DDR Zeiten schon viele Häuser « verunstaltet », in dem man Rohre wahllos durchzog, Stuck abschlug, Zwischendecken einzog usw.

K.E.: Prinzipiell ist es so, dass grundsätzlich Bestandsschutz besteht. Soll aber eine Sanierung durchgeführt werden, sind alle Bauteile, die in der Sanierung angefasst werden, denkmalgerecht auszuführen. Klassisches Beispiel: Einbau von nicht denkmalgerechten Kunststofffenstern. Diese sind bei einer Erneuerung zwingend als Holzfenster herzustellen. Sind noch bauzeitliche Fenster vorhanden, und sei es auf dem Boden eingelagert, was glücklicherweise oft so ist, dienen diese als Mustervorlage. Sofern keine bauzeitlichen Fenster mehr im Objekt vorhanden sind, sind die Fenster i.d.R. mit entsprechend der Bauzeit typischen Teilung und Profilierung und einer geringen Rahmenstärke auszuführen.

MoNo: Ist das Denkmalgesetz in Sachsen vergleichsweise besonders streng? Was sind z.B. landesspezifische Regelungen?

K.E.: Nein. Die Denkmalschutzgesetze ähneln sich bundesweit. Und die Abschreibungsmöglichkeiten für Kulturdenkmale sind im § 10 des Einkommensteuergesetzes bundeseinheitlich geregelt.

MoNo: Leipzig hat sein Zentrum sehenswert herausgeputzt. Aber in Vororten liegt noch vieles brach. Es wird also noch einige Jahre dauern…

K.E.: Das kann ich nur bestätigen. Wobei auch im ländlichen Raum schon viel passiert ist, was vor der Wende nicht denkbar gewesen wäre, schon allein, weil heute damals nicht die entsprechenden Materialien zur Verfügung standen. So einige Denkmalobjekte gäbe es heute gar nicht mehr. Dennoch gibt es auch in Leipzig noch viele Ecken, wo dringend gehandelt werden muss, damit es nicht für alle Zeit verloren geht. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Veröffentlichung des deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz vom 08.11.1985 zitieren, da dies den Nagel auf den Kopf trifft:

„Jedes Kulturdenkmal, das heute verloren geht, ist für alle Zeit verloren. Was wir jetzt nicht retten, kann nie mehr gerettet werden. Was wir jetzt versäumen, kann keine künftige Generation nachholen. Vor dieser Aufgabe gibt es kein ausweichen. Nicht der Glanz einiger durchrestaurierter Großprojekte darf in dieser Zeit oberstes Ziel der Denkmalpflege sein, sondern allein die Substanzerhaltung möglichst vieler Zeugnisse über eine Periode höchster Gefährdung hinweg“

MoNo: Also Masse, statt nur Klasse… Gab es Kürzungen von staatlicher Seite für den Denkmalschutz? (Wie hoch ist das Budget in Euros bzw. auch Anteil vom Landeshaushalt) Sind die Zuwendungen für die privaten Besitzer gekürzt worden?

K.E.: Laut meiner Kenntnis wurden die staatlichen Mittel für den Denkmalschutz im Lauf der Jahre immer wieder reduziert. Deutlich spüren wir das auch bei den uns jährlich zur Verfügung gestellten Landesdenkmalmitteln zur Eigenbewirtschaftung. Das zur Verfügung gestellte Budget der letzten 4 Jahre lag bei ca. 330.000 €. Bei einem Antragsvolumen von durchschnittlich 1,7 Mio. Euro natürlich nicht gerade üppig.

Hinzu kommt, dass durch jahrelanges Nichtstun die Maßnahmen kostenintensiver sind, als diese vor Jahren noch hätten sein können. Für private Eigentümer bleibt da nicht viel, weil der Landkreis eine hohe Dichte an öffentlichen Kirchen, Schlössern und Herrenhäusern hat, die im Bewertungsverfahren bei der Fördermittelvergabe vorne liegen.

Aber für private Eigentümer gibt es gerade bei de Wiedernutzbarmachung historischer Bausubstanz z.B. auch zur Eigennutzung attraktive andere Förderprogramme. Außerdem ist ja schon die hohe steuerliche Abschreibungsfähigkeit, die den kommunalen und kirchlichen Denkmaleigentümern nicht zur Verfügung stehen, eine indirekte Förderung.

MoNo: Haben Sie ein nachlassendes, steigendes oder gleich bleibendes Interesse für den Kauf von Denkmälern in Ihrer Region festgestellt?

K.E.: Ich kann das nur für die letzten fünf Jahre beurteilen, und da sehe ich ein mindestens gleich bleibendes wenn nicht gar steigendes Interesse.

Kerstin Engert, Leitende Sachbearbeiterin, Untere Denkmalschutzbehörde, Landkreis Leipzig

 

 

 

 

 

 

La protection du patrimoine en Allemagne – L’ exemple de la « Untere Denkmalbehörde » dans les environs de Leipzig en Saxe – les explications de Kerstin Engert (II)


KirchePrießnitz

Kirche Pießnitz ©K. Engert

De nombreux monuments historiques (Denkmale), classés ou non classés, ont été acquis depuis la réunification par des propriétaires privés à un prix intéressant. Mais certains acquéreurs les laissent tomber en ruine au lieu de les restaurer comme promis – oralement – lors de l’achat. Même les communes préfèrent parfois garder des ruines, espérant pourvoir les raser un jour afin d’y construire des immeubles ou des logements modernes. Pour la Untere Denkmalbehörde*, région de Leipzig, cette vision est, certes, compréhensible, mais elle raisonne à trop court terme. Car l’identité d’un village, son histoire, est souvent liée à ses monuments historiques . Et s’il n’ y a plus qu’une seule et unique église à voir, les touristes ne viendront pas. Or le tourisme peut aussi faire vivre un village dans les nouveaux Länder, créer des emplois dans des restaurants, des magasins etc. Kerstin Engert, responsable à la Untere Denkmalschutzbehörde secteur de Leipzig, cite l’exemple de sa propre maison natale à Meiningen, maison historique quasi rasée, n’offrant plus que les caves voutées et un escalier d’époque comme souvenir. En général, la Denkmalbehörde ne fait aucune publicité quant aux objets à vendre. Par contre, si le vendeur est d’accord, elle transmet ses données à un acquéreur potentiel. Si le monument est classé, il faut le restaurer dans son esprit, selon des réglementations protégeant l’état historique. Donc aucune nouvelles fenêtres en PVC, mais des fenêtres en bois. Les lois de protection du patrimoine sont quasiment identiques dans tous les Länder. Le paragraphe 10 de la loi sur les revenus en Allemagne règle au niveau national la déduction fiscale et les autres avantages fiscaux liés à l’acquisition d’un monument classé. Quant à sa politique de sauvegarde et de restauration du patrimoine, la Saxe cherche à protéger ses multiples monuments et pas seulement les plus grands ou les plus représentatifs. Le centre de Leipzig, ville commerçante depuis des lustres, a été magnifiquement restauré, mais il reste un travail énorme à faire dans ses banlieues avec ses belles maisons et villas. Et comme partout le budget d’Etat consacré à venir en aide au patrimoine des particuliers stagne ou diminue. Ces dernières quatre années, il s’élevait autour de 330.000€ face à une demande de 1,7 millions d’euros et un nombre croissant d’acquéreurs. Cependant, d’autres possibilités de subventions existent. Il faut juste savoir où… (MoNo)

* En Allemagne, la Denkmalbehörde est l’organisme d’Etat qui s’occupe du patrimoine, organisme propre à chaque Land. On distingue généralement la Obere et la Untere Denkmalbehörde. Tout propriétaire doit s’adresser d’abord à la « Untere Denkmalbehörde » responsable d’une région. Kerstin Engert s’occupe de la Untere Denkmalbehörde à Leipzig. 

 

 

 

 

 

 

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